Reparaturbestätigung

Der geschädigte Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug in Eigenregie repariert, kann die Kosten für die Ausstellung einer Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen vom Schädiger ersetzt verlangen, weil er mit Hilfe einer solchen Bestätigung bei einem weiteren Schadensfall beweisen kann, dass die Reparatur fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurde (AG Fulda, Urteil 5.5.2015 v.-33 C 3/15 (C).

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Kontakt

Franc Gourge
(freier KFZ-Sachverständiger)

Jacob-Schick-Strasse 17
55252 Mainz-Kastel
Telefon: 06134-2858896

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