Opfergrenzenregelung 130%

Bei einem Haftpflichtschaden besteht die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Totalschaden instand setzen zu lassen, wenn folgende Parameter eingehalten werden.
Die prognostizierten Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung dürfen nicht höher als 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen.
Das Fahrzeug muss repariert werden und die Reparatur muss den Vorgaben des
Schadengutachtens entsprechen (fachliche und vollständige Reparatur).
Der Geschädigte muss das Fahrzeug weiter nutzen (in der Regel mindestens 6 Monate gemäß BGH Rechtsprechung) und somit sein Integritätsinteresse zum Ausdruck bringen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Berechnung der Wertminderung
  • Beweissicherungsgutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Schadengutachten
  • Wertgutachten
  • Wiederbeschaffungswertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Unsere Bereiche

  • KFZ-Gutachter in Mainz-Kastel
  • KFZ-Gutachter in Wiesbaden
  • KFZ-Gutachter in Limburg
  • KFZ-Gutachter in Frankfurt
  • KFZ-Gutachter in Idstein

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Kontakt

Franc Gourge
(freier KFZ-Sachverständiger)

Jacob-Schick-Strasse 17
55252 Mainz-Kastel
Telefon: 06134-2858896

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!