Neuwagenersatz

Wird ein relativ neuwertiges Fahrzeug in erster Hand (eine Tageszulassung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkauf schadet nicht) im Haftpflichtschaden beschädigt, so hat der Geschädigte, sofern die nachfolgenden
Voraussetzungen erfüllt werden, Anspruch auf Neufahrzeugentschädigung.
 
Nach vorherrschender Rechtsprechung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Fahrzeugalter max. 1 Monat
Laufleistung bis 1.000 km
Es muss ein erheblicher, in dasFahrzeuggefüge eingreifender Schaden vorliegen

Unsere Leistungen im Überblick

  • Berechnung der Wertminderung
  • Beweissicherungsgutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Schadengutachten
  • Wertgutachten
  • Wiederbeschaffungswertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Unsere Bereiche

  • KFZ-Gutachter in Mainz-Kastel
  • KFZ-Gutachter in Wiesbaden
  • KFZ-Gutachter in Limburg
  • KFZ-Gutachter in Frankfurt
  • KFZ-Gutachter in Idstein

Werbung

flughafenrennen nordholz

 

Kontakt

Franc Gourge
(freier KFZ-Sachverständiger)

Jacob-Schick-Strasse 17
55252 Mainz-Kastel
Telefon: 06134-2858896

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!