Bagatellschaden

Bei verursachten Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,-€ spricht man von einem Bagatellschaden. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet.
 
Das Problem für den Geschädigten liegt darin, dass er als Laie vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbeschädigung aus, um weit über der Bagatellschadengrenze zu liegen.
 
Wir empfehlen, im Zweifel immer einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, sich das Fahrzeug anzuschauen. Sollte der Kfz-Sachverständige erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, so wird er sicherlich auch nur eine Reparaturkalkulation oder aber ein einfaches Kurzgutachten erstellen, sodass kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht besteht.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Berechnung der Wertminderung
  • Beweissicherungsgutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Gutachtenprüfung
  • Kostenvoranschlag
  • Nutzungsausfallbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Restwertermittlung
  • Schadengutachten
  • Wertgutachten
  • Wiederbeschaffungswertermittlung
  • Zeitwertermittlung
  • uvm.

Unsere Bereiche

  • KFZ-Gutachter in Mainz-Kastel
  • KFZ-Gutachter in Wiesbaden
  • KFZ-Gutachter in Limburg
  • KFZ-Gutachter in Frankfurt
  • KFZ-Gutachter in Idstein

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Kontakt

Franc Gourge
(freier KFZ-Sachverständiger)

Jacob-Schick-Strasse 17
55252 Mainz-Kastel
Telefon: 06134-2858896

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